Das Gebot der nachhaltigen Entwicklung als Leitvorstellung des Raumordnungs- und Bauplanungsrechts.
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DE
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Münster
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ZLB: 2003/1395
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DI
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Abstract
Die Arbeit stellt eine grundlegende Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Gebotes der Nachhaltigen Entwicklung dar. Das wird in seiner historischen Entwicklung, Struktur und inhaltlichen Ausgestaltung betrachtet, wobei versucht wird, die komplexe Problematik durch eine perspektivische Strukturierung und unter Einbeziehung ethischer Erwägungen abzuschichten. Kernaussagen werden als Grundlage der die räumliche Gesamtplanung betreffenden Untersuchungen herausgearbeitet, die sich zunächst mit dem rechtlichen Gebot "nachhaltiger Raumentwicklung" als Leitvorstellung des Raumordnungsgesetzes beschäftigen. Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Definition in § 1 Abs.2 ROG, entstehungsgeschichtlicher Bezüge und gesetzessystematischer Gesichtspunkte wird die Einflechtung der Leitvorstellung in das Raumordnungsrecht analysiert. Breiten Raum nehmen die Ausführungen zum Verhältnis der Leitvorstellung zur Aufgabe der Raumordnung, zu den raumordnerischen Grundsätzen und zum Institut der planerischen Abwägung ein. Im nächsten Schritt werden die Auswirkungen der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung herausgearbeitet. Dazu gehört die Einordnung der Leitvorstellung als normative Determinante für die (raum-)planerische Abwägung ebenso, wie die Bestimmung ihres Einflusses auf die verschiedenen Abwägungsphasen. Beschrieben wird die Steuerungsfunktion der Leitvorstellung für die raumordnerischen Instrumente. In entsprechender Weise beschäftigt sich die Arbeit mit dem bauplanungsrechtlichen Gebot einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Nach der Aufbereitung der inhaltlichen Reichweite, unter besonderer Bezugnahme auf den § Ia BauGB, geht die Untersuchung auf die Auswirkungen dieses Leitgebotes ein. goj/difu
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XXI, 336 S.
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Beiträge zur Raumplanung und zum Siedlungs- und Wohnungswesen; 209