Werbeanlagen im Anbaubereich klassifizierter Straßen.
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1979
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SEBI: Zs 1707-4
BBR: Z 374
IRB: Z 920
BBR: Z 374
IRB: Z 920
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Zusammenfassung
Die Unterwerfung der Werbeanlagen unter die Anbauvorschriften der Straßengesetze macht den Willen des Gesetzgebers deutlich, die freien Strecken der klassifizierten Straßen von Anlagen der Außenwerbung möglichst freizuhalten. Trotz dieser Anbauvorschriften wird die Werbung an Straßen durch ruhende Reklame hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Verkehrsteilnehmer von den Straßenbaubehörden oft anders bewertet als von den örtlich jeweils zuständigen Baubehörden. Vom Autor werden aus der Sicht der Straßenbaubehörden die wichtigsten Grundsätze für die Beurteilung von Werbeanlagen an klassifizierten Straßen unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung dargestellt. za
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Schlagwörter
Recht , Verkehr , Außenwerbung , Straße , Werbeanlage , Straßenbaurecht , Genehmigung , Anbauverbot , Bauverbotszone , Rechtsprechung
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Städte- und Gemeinderat, Düsseldorf 32(1978)Nr.12, S.372-375
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Stichwörter
Recht , Verkehr , Außenwerbung , Straße , Werbeanlage , Straßenbaurecht , Genehmigung , Anbauverbot , Bauverbotszone , Rechtsprechung