Die Umweltverträglichkeitsprüfung im Verwaltungsverfahren.
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1986
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ZZ
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SEBI: 86/2506
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Zusammenfassung
Nach der EG-Richtlinie vom 27. Juni 1985 (85/337/EWG) sind die Mitgliedsländer verpflichtet, innerhalb von drei Jahren innerstaatliche Verfahren zu entwickeln, in denen die voraussichtlichen Umweltauswirkungen größerer Projekte untersucht werden können, ehe die zuständigen Behörden über die Zulässigkeit solcher Vorhaben entscheiden. Damit hat die EG ein Instrument der Umweltvorsorge übernommen, wie es seit 1970 in den USA existiert und inzwischen auch in fast zwanzig anderen Staaten eingeführt wurde. Im Grunde genommen handelt es sich um eine Maßnahme, deren Erforderlichkeit angesichts des gegenwärtigen Zustands der Umwelt eigentlich außer Streit stehen müßte. Ihr Grundgedanke ist einfach: Umweltgefährdende Aktivitäten sollen, ehe sie realisiert werden, sorgfältig auf ihre Folgen für Boden, Wasser, Luft und ihre Auswirkungen auf Fauna, Flora, Klima und sonstige Bereiche der Umwelt untersucht werden. Ziel der Umweltverträglichkeitsprüfung ist es, Umweltauswirkungen in einem geordneten, möglichst transparenten Verfahren, an dem sich die Öffentlichkeit und die Fachbehörden beteiligen können, systematisch zu ermitteln und zu bewerten. Die Frage, wie dieses Prüfsystem im deutschen Recht aussehen soll, ist bisher erst ansatzweise geklärt. Mit ihr beschäftigt sich diese Arbeit. In einem abschließenden Kapitel kommen auch verschiedene denkbare Formen der Richtlinienumsetzung zur Sprache. difu
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Köln: Bundesanzeiger (1986), 96 S., Lit.