Wer haftet für geschützte Bäume? Der Irrtum über die Freistellung der Behörden.
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Datum
1995
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Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
0016-4739
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 911
ZLB: Zs 2772-4
BBR: Z 250
ZLB: Zs 2772-4
BBR: Z 250
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Bei der Haftung für Bäume als Naturdenkmal wird auf die Rechtsprechung, die allgemeine Praxis und auf die Meinungen des Schrifttums eingegangen. Separat wird die Haftung für Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen, behandelt. Zum Nachweis der Gefährlichkeit eines geschützten Baumes muß der Baumeigentümer nicht auf seine Kosten ein Sachverständigengutachten vorlegen.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Stadt + Grün
Ausgabe
Nr.12
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S.867-870
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Baum , Naturdenkmal , Baumschutz , Verkehrssicherungspflicht , Haftung , Rechtsprechung , Praxis , Kosten