Wer haftet für geschützte Bäume? Der Irrtum über die Freistellung der Behörden.

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DE

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ISSN

0016-4739

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IRB: Z 911
ZLB: Zs 2772-4
BBR: Z 250

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Bei der Haftung für Bäume als Naturdenkmal wird auf die Rechtsprechung, die allgemeine Praxis und auf die Meinungen des Schrifttums eingegangen. Separat wird die Haftung für Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen, behandelt. Zum Nachweis der Gefährlichkeit eines geschützten Baumes muß der Baumeigentümer nicht auf seine Kosten ein Sachverständigengutachten vorlegen.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Stadt + Grün

Ausgabe

Nr.12

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Seiten

S.867-870

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