Aktuelle Haftungsfragen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Bertelsmann
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Bertelsmann

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DE

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Gütersloh

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0942-1327

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IRB: Z 1848
ZLB: Zs 4648-4

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Abstract

Durch den am 1.11.1994 in Kraft getretenen Straftatbestand der Bodenverunreinigung gemäß § 324 a StGB kann sich eine strafrechtliche Verantwortlichkeit auch in Fällen ergeben, die bislang straflos waren. Anhand von drei neueren Gerichtsurteilen wird aufgezeigt, daß Fehler beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen rasch zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Beteiligten führen können. Dieser Beitrag berichtet über aktuelle Haftungsfragen, die sich beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gestellt haben. Der erste Teil des Beitrages geht auf neuere Gesetzesänderungen ein, nämlich die Aufnahme der strafbaren Bodenverunreinigung gemäß § 324 a StGB in den Kreis der Umweltdelikte des Strafgesetzbuches. Im zweiten Teil des Beitrages werden drei neuere Gerichtsentscheidungen zur Haftung beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dargestellt.

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Wasser-Abwasser-Praxis

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Nr.6

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S.55-58

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