Bisher militärisch genutzte Flächen im Bundeseigentum als städtebauliche Entwicklungsbereiche im Sinne der §§ 6 und 7 BauGB-MaßnahmenG.

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0170-0413

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ZLB: Zs 3022-4
IRB: Z 1243

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Abstract

Bisher militärisch genutzte Flächen erfüllen nach ihrer Lage zu bestehenden Siedlungen und nach ihrer Größe oft die Voraussetzungen, nach Wegfall der seitherigen Nutzung als städtebaulicher Entwicklungsbereich überplant und ausgewiesen zu werden. Der Bund versucht allerdings den damit verbundenen Konsequenzen - Anspruch der Gemeinden auf Erwerb der Flächen, Abschöpfung der Planungswertsteigerung zur Finanzierung der Erschließung - zu entgehen. Der Autor untersucht die gegenseitigen Rechtspositionen von Gemeinden und Bund. Nach dem Bahnflächenurteil des BVerwG besteht ein Anspruch der Gemeinden auf Entwidmung nach Wegfall der militärischen Nutzung. Liegen die Voraussetzungen für die Ausweisung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs vor, hat der Bund keine andere Rechtsstellung wie jeder private Eigentümer. (wb)

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht. ZfBR

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Nr.6

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S.256-261

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