Bauleitplanung, Fachplanung, Landesplanung - Zur "Konfliktbewältigung" zwischen verschiedenen Planungsträgern.

Gaentzsch, Guenter
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1985

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IRB: Z 1585B
SEBI: Zs 2747
BBR: Z 541

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RE

Zusammenfassung

Es werden Konflikte im Bauplanungsrecht behandelt, die sich aus unterschiedlicher kompetenzieller Zuordnung von Planungsaufgaben ergeben, weil sich die Gegenstände und Inhalte von Planungen berühren und z.T. decken oder überschneiden. Hinter solchen Konflikten stehen unterschiedliche materielle Interessen und unterschiedliche Bewertungen solcher Interessen. Im Vordergrund steht der institutionelle Konflikt und die im Gesetz oft nicht ausdrücklich oder nur lückenhaft beantwortete Frage, wie er - z.B. durch bestimmte Verfahren, gar durch Vorränge in Form und Bindung eines Planungsträgers an Planungen eines anderen - zu lösen ist. (rh)

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Wirtschaft und Verwaltung, Alfeld (1985), Nr.4, S.235-249, Lit.

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