Zur Rechtswirksamkeit von Bebauungsplänen, wenn der zugrundeliegende Flächennutzungsplan unwirksam ist. GG Artikel 100 I. BVerfGG §§ 13 Nr.11, 79 II. BBauG 1979 §§ 2 I, 8 II u.IV, 214 I Nr.3, II, 215 I. Saarl. KSVG § 195 III. BVerwG, Beschluß v.18.12.1991 - 4 N 2.89, OVG Saarlouis.
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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4
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Abstract
Ein Flächennutzungsplan, der von einer Stelle aufgestellt worden ist, der die dafür erforderliche Planungskompetenz fehlte, ist unwirksam. Stellt sich nach der Bekanntmachung eines Bebauungsplans die auf dem Mangel fehlender Planungskompetenz beruhende Umwirksamkeit des ihm zugrundeliegenden Flächennutzungsplans heraus, so kann der Bebauungsplan als vorzeitiger Bebauungsplan gleichwohl rechtswirksam sein, soweit die Leitsätze. Im vorliegenden Fall wendet sich der Antragsteller gegen die 3. Änderung des von der ehemals selbständigen Stadt D. im Jahr 1966 aufgestellten Bebauungsplans für das Gebiet L.. Eine Erschließungsstraße beansprucht Teile des klägerischen Grundstücks. Die von der Stadt beschlossene zweite Änderung des Bebauungsplans wurde durch Normenkontrollurteil von 1983 für nichtig erklärt. Auf der Basis des 1981 vom Stadtverbandstag beschlossenen Flächennutzungsplans beschloß die Antragsgegnerin 1985 den Bebauungsplan L.- dritte Änderung. Mit seinem 1986 gestellten Normenkontrollantrag auf Feststellung der Nichtigkeit des dritten Änderungsbebauungsplans mach der Antragsteller in mehrfacher Hinsicht Verstöße gegen das Gebot der fehlerfreien Abwägung geltend. Während des Normenkontrollverfahrens hat das BVerfG mit Beschluß vom 9.12.1987 den der Flächennutzungsplanung des Stadtverbands zugrundeliegenden Paragraphen des saarländischen Kommunalverwaltungsgesetzes für nichtig erklärt. (wb)
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Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Planungskompetenz, Rechtsprechung, Gültigkeit, Rechtswirksamkeit, Rechtmäßigkeit, BVerwG-Urteil, Recht, Bebauungsplanung
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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 15(1992), Nr.3, S.136-138
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Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Planungskompetenz, Rechtsprechung, Gültigkeit, Rechtswirksamkeit, Rechtmäßigkeit, BVerwG-Urteil, Recht, Bebauungsplanung