Raumrelevantes Umweltrecht.

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Wiesbaden

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2524-8944

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ZLB: R 651/30

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RE

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Abstract

Die Bauleitplanung regelt die Nutzung von Grundstücken, indem sie bestimmte Ntzungen zulässt. Oft führt sie bisher ungenutzte Grundstücke einer baulichen Nutzung zu, die bisher für den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild von Bedeutung waren. Des weiteren kann die neue Nutzung zu Konflikten mit der Wasserwirtschaft, der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes führen. Da die Bauleitplanung alle durch sie hervorgerufenen Konflikte möglichst lösen, zumindest aber ansprechen soll, muss sie sich mit den umwelttechnischen und umweltrechtlichen Problemen der beabsichtigten baulichen Nutzung auseinandersetzen. Zudem kann die Bauleitplanung auch vorbeugend wirken, um schädliche Umwelteinwirkungen zu verhindern.

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75-101

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Handbuch für Bauingenieure