Bodenschutzrecht.
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1985
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ZZ
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SEBI: Zs 61-4
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
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BBR: Z 121
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Zusammenfassung
Überblick über Ziele des Bodenschutzes, das geltende Bodenschutzrecht und Tendenzen zu seiner Fortentwicklung. Die Besonderheit des Elements Boden im Schnittpunkt zwischen Atmosphäre, Lithosphäre und Biosphäre bedingt den Querschnittscharakter der Aufgabe Bodenschutz. Das bestehende Bodenschutzrecht ist in zahlreiche Bestimmungen zersplittert, die Schaffung eines speziellen Bodenschutzgesetzes würde jedoch den Charakter des Bodenschutzes verkennen. Stattdessen sollte das Bundesnaturschutzgesetz als Leitgesetz ausgebaut werden. Unbestimmte Rechtsbegriffe müssen konkretisiert und wichtige Grenzwerte ermittelt bzw. festgelegt werden. Der Bodenschutz muss auch im Verwaltungsverfahren stärker betont werden. (cs)
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Deutsches Verwaltungsblatt (1985), Nr.6, S.317-322, Lit.