Wohnungsbau und Wohnbauförderung. Themenschwerpunkt.

Das Rathaus Verlagsges.
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Herausgeber

Das Rathaus Verlagsges.

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Essen

Sprache

ISSN

0174-4984

ZDB-ID

Standort

ZLB: Kws 740 ZB 6859
BBR: Z 515

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

"Die Wohnung ist unverletzlich" lautet Artikel 13, Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Aus der staatlichen Garantiepflicht dieses Grundrechtes folgt die politische Pflicht des Staates, dafür zu sorgen, dass für jeden seiner Bürgerinnen und Bürger eine unverletzliche Wohnung möglich ist, in der er in Würde leben kann. Die individuellen Wohnwünsche sind je nach Lebenssituation der Wohnenden sehr unterschiedlich. Daher muss es Wahlmöglichkeiten geben im Angebot von Mietwohnungen und im Angebot von Grundstücken für Bauherren. Für Mieter ist das angemessene Preisniveau im Verhältnis zu den sonstigen Lebenshaltungskosten besonders wichtig. Die Notwendigkeit einer den jeweiligen Verhältnissen angepassten Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft zeigt die Entwicklung in Deutschland, die von der Wohnungsnot in den Aufbaujahren seit 1945 bis hin zu den aktuellen Herausforderungen wie Bevölkerungsentwicklung und Altersstruktur sowie Sozialstruktur und Einkommen reicht. Vor diesem Hintergrund werden in dem ersten Beitrag des Themenschwerpunktes: H.-W. Baumann: Wohnen als menschliches Grundbedürfnis (S. 165-167) Instrumente der kommunalen Wohnungspolitik aufgezeigt. In dem Beitrag: J. Mücke: Der Verkauf der WOBA Dresden GmbH (S. 167-169) wird über die Erfahrungen berichtet, die die Stadt Dresden mit dem Verkauf ihrer städtischen Wohnungsbaugesellschaft gesammelt hat. Der Beitrag: N. Bracht-Bendt: Auch im Alter selbstbestimmt leben (S. 170-171) benennt konkrete Aufgaben kommunaler Wohnungspolitik im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel. In dem Beitrag: A. Gröhbühl: Wohnraumförderung ist Aufgabe der Länder (S. 171-173) wird zunächst bemängelt, dass sechs Jahre nach der Föderalismusreform, mit der die Wohnraumförderung zur Ländersache wurde, die Mehrheit der bundesdeutschen Länder noch immer kein eigenes Wohnungsgesetz verabschiedet hat. Lediglich Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben ein eigenes Wohnraumfördergesetz erlassen. Doch allmählich wächst die Einsicht, dass aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt eigene Gesetze erforderlich sind. So sind inzwischen in Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen Gesetze in der Planung, mit dem die Länder maßgeschneiderte Schwerpunkte setzen können. Exemplarisch wird die Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz beschrieben. In dem Beitrag: M. Todtenhausen: Seit Jahrhunderten modern: Genossenschaftliches Wohnen (S. 174-175) werden, ausgehend von der Geschichte der Genossenschaften, die Vorteile des Wohnens in der genossenschaftlichen Rechtsform sowie die neuen Anforderungen an die Wohnungsbaugenossenschaften angesichts gesellschaftlicher Veränderungen beschrieben.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Das Rathaus

Ausgabe

Nr. 6

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Seiten

S. 165-175

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