Energieversorgung und kommunale Entwicklungsplanung.
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Datum
1986
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SEBI: Zs 1707-4
IRB: Z 920
BBR: Z 374
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BBR: Z 374
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Zusammenfassung
Städten und Gemeinden fällt in der Energiepolitik eine besondere Schlüsselstellung und damit zugleich eine besondere Verantwortung zu; ihnen obliegt im Rahmen der Daseinsvorsorge die Sicherstellung der örtlichen Energieversorgung, sie sind Energiegroßverbraucher, Standorte für Energieerzeugungs- und -verteilungsanlagen sowie alleinige Träger der örtlichen Entwicklungsplanung. Die Energieversorgungsplanung ist integraler Bestandteil der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung einer Gemeinde. Notwendiges Instrument ihrer Realisierung ist die Aufstellung und Fortentwicklung eines örtlichen Energieversorgungskonzeptes. Unter besonderer Berücksichtigung der Probleme und Handlungsmöglichkeiten von Klein- und Mittelstädten liefert der Beitrag Thesen zum gemeindlichen Handlungsspielraum im Bereich der Energieversorgung. (-y-)
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Städte- und Gemeinderat, Düsseldorf 40(1986), Nr.9, S.313-316, Abb.