"Bonus-Malus-System" oder lieber "Klassik-Vertrag"? Was bei der Gestaltung von FM-Verträgen zu beachten ist.

Bauverl.
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Bauverl.

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DE

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Gütersloh

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0948-0048

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ZLB: 4-Zs 6753

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RE

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Abstract

Bei der Gestaltung von FM-Verträgen stellt sich immer wieder die Frage, ob es sinnvoll ist, eine Bonus-Malus-Regelung anstelle oder zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Leistungsstörungsrechten zu vereinbaren. Von einer Leistungsstörung spricht man, wenn eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wird, sei es, weil sie überhaupt nicht oder verspätet erfolgt oder mit einem Mangel behaftet ist. Insbesondere der Auftraggeber von FM-Leistungen wird nach effektiven Möglichkeiten suchen, wie er den Auftragnehmer dazu anhalten kann, die Leistungen vertragsgemäß zu erbringen und auf welche Weise er bei Leistungsstörungen Ansprüche gegen den Auftragnehmer schnell und kostengünstig durchsetzen kann.

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Facility-Management

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Nr. 5

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S. 42-43

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