CETA macht den Weg frei - für Klagen gegen die kommunale Daseinsvorsorge. Handelsabkommen mit Kanada.
Alternative Kommunalpolitik
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Alternative Kommunalpolitik
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DE
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Bielefeld
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0941-9225
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ZLB: Kws 740 ZB 6736
IRB: Z 1674
BBR: Z 555
IRB: Z 1674
BBR: Z 555
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Abstract
Das Wirtschafts- und Handelsabkommen "Comprehensive Economic and Trade Agreement CETA)" zwischen der Europäischen Union (EU) und Kanada will die Märkte öffnen - und das weitgehend pauschal. Es enthält keine generelle Ausnahme für die öffentlichen Dienstleistungen, also auch nicht für die kommunale Daseinsvorsorge. Selbst dort, wo es sogenannte Sektorenvorbehalte gibt (wie beispielsweise Wasser, Abwasser und Krankenhäuser) haben kanadische Unternehmen besondere Klageprivilegien vor einem Investorengerichtshof. Von seiten der Politik wird davon ausgegangen, dass das bereits ausgehandelte Abkommen keinerlei Folgen für die kommunale Daseinsvorsorge hat, doch inzwischen bestätigen Rechtsgutachten, dass die Bedenken der Kritiker durchaus berechtigt sind. Es wird ausgeführt, dass die kommunale Daseinsvorsorge je nach Sektor - Wasser, Abwasser, Abfall und Verkehr sowie Bildung, Soziales und Gesundheit - ganz eigenen Regulierungssystemen unterliegt. Die notwendigerweise sehr allgemein und unbestimmt gehaltenen völkerrechtlichen Vereinbarungen in CETA können diese Komplexität nicht eins zu eins widerspiegeln. Daher besteht für die kommunale Daseinsvorsorge in diesem Abkommen immer ein Restrisiko. So warnt beispielsweise der Verband "Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft", dass eine Rekommunalisierung unmöglich werden könnte, falls die Wasserwirtschaft neue Aufgaben - wie etwa das Recycling von Rohstoffen aus Abwässern - übernimmt, denn hierfür ist gar kein Vorbehalt definiert. Auch stellt sich die Frage, ob Unternehmen der Wasserwirtschaft noch besondere öffentliche Rechte wie Anschluss- und Benutzungszwang, Festlegung von Schutzgebieten oder Wegenutzungsrechte - wahrnehmen können.
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AKP. Fachzeitschrift für Alternative Kommunalpolitik
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Nr. 5
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S. 18-20