Funktionale Selbstverwaltung. Verfassungsrechtlicher Status - verfassungsrechtlicher Schutz.

Mohr Siebeck
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Mohr Siebeck

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Tübingen

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ZLB: 98/701

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DI

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Abstract

Der Gedanke der Selbstverwaltung ist in Deutschland nicht nur im kommunalen Bereich, sondern auch bei vielen Organisationen im Bereich der Wirtschaft, Kultur, Umwelt- und Sozialverwaltung verwirklicht. Alle diese Erscheinungsformen werden unter dem Begriff der funktionalen Selbstverwaltung zusammengefaßt. Anders als die kommunale Selbstverwaltung wird die funktionale Selbstverwaltung nicht durch das Grundgesetz ausgestaltet und garantiert. Ihr verfassungsrechtlicher Status muß deshalb aus den Vorgaben der einzelnen Verfassungsprinzipien abgeleitet werden. Dabei ist vor allem die Frage der demokratischen Legitimation umstritten. Der Autor zeigt in seiner Untersuchung, daß sich die funktionale Selbstverwaltung neben der Ministerialverwaltung und der kommunalen Selbstverwaltung als dritter besonderer Verwaltungstyp bruchlos in das Gefüge des Grundgesetzes einordnen läßt. Er hält jedoch die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Facharztentscheidung entwickelten Kriterien für die Reichweite eigenständiger Entscheidungsbefugnisse der Träger funktionaler Selbstverwaltung für zu eng. Dadurch und durch eine zunehmende Verrechtlichung der den Selbstverwaltungsträgern zugewiesenen Aufgabenbereiche sieht er das Konzept der Selbstverwaltung gefährdet. Er plädiert für eine behutsame Deregulierung und eine Stärkung der direkten Entscheidungsmöglichkeiten der Mitglieder. Dadurch kann auch ein Beitrag zur Entwicklung einer bürgernahen Verwaltung geleistet werden. difu

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XLIV, 592 S.

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Jus publicum. Beiträge zum öffentlichen Recht; 26