Grünes Licht für Mietermodernisierung.

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IRB: Z 831

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Zusammenfassung

Im September 1981 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Voraussetzungen für Modernisierungsmaßnahmen, die der Mieter selbst durchführt, verbessert. Mit diesem Gesetz wurde ein erster Schritt getan, um auch Modernisierungsmaßnahmen der Mieter öffentlich zu fördern. Künftig können Mieter ihre Bausparmittel für eine Modernisierungsmaßnahme einsetzen, ohne dabei erhaltene Bausparprämien oder Steuervergünstigungen für das Bausparen zu verlieren. -z-

Beschreibung

Schlagwörter

Wohnen/Wohnung, Modernisierung, Finanzierung, Modernisierungsmaßnahme, Förderung, Bausparen, Mietwohnung, Abwohndauer, Wohnungsverbesserung, Investition, Investitionsrückerstattung, Mietermodernisierung

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Althaus-Modernisierung 10(1982)Nr.1/2, S.32-34, 36, Abb.

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Wohnen/Wohnung, Modernisierung, Finanzierung, Modernisierungsmaßnahme, Förderung, Bausparen, Mietwohnung, Abwohndauer, Wohnungsverbesserung, Investition, Investitionsrückerstattung, Mietermodernisierung

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