Die Sicherheitsüberwachung deutscher Kernenergieunternehmen - Deutsche, europäische und internationale Vorschriften.

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SEBI: Ser 540-20

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Die Abhandlung will die Grundlagen, die Probleme und das Verhältnis der staatlichen und internationalen Sicherheitsüberwachung deutscher Kernenergieunternehmen darlegen. Hierzu werden zunächst die Grundlagen der verschiedenen rechtlichen Regelungen dargestellt; dem innerstaatlichen Atomgesetz stehen die Regelungen der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG, Euratom) gegenüber, deren Sicherheitskontrolle bisher als einzige internationale Kontrolle die deutschen Kernenergieunternehmen unmittelbar betrifft. Zwei weitere Organisationen, die Europäische Kernenergie-Agentur (ENEA) als besondere Körperschaft im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) als selbständige, völkerrechtsfähige internationale Organisation, überwachen auf internationaler Ebene die Sicherheit der Kernenergieunternehmen. In der Arbeit werden die verschiedenen Maßnahmen geschildert, die verhängt werden können, und der Rechtsschutz des deutschen Kernenergieunternehmens dagegen. chb/difu

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Kernenergie, Kernenergieunternehmen, Sicherheitsüberwachung, Atomanlage, Atomgesetz, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Energieversorgung, Umweltschutz, Zivilschutz, Rechtsvergleichung

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Göttingen: (1965), XXVII, 283 S., Tab.; Lit.; Reg.

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Kernenergie, Kernenergieunternehmen, Sicherheitsüberwachung, Atomanlage, Atomgesetz, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Energieversorgung, Umweltschutz, Zivilschutz, Rechtsvergleichung

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Studien zum internationalen Wirtschaftsrecht und Atomenergierecht; 20