Wie wird eine 50prozentige Abschöpfung des Bodenwertzuwachses durch die Novellierung des Bundesbaugesetzes praktikabel?

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BBR: Z 124
IRB: Z 1025

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Zusammenfassung

Die Mängel in der Bundesbaugesetznovelle liegen u.a. in der Wertdifferenz zwischen dem sog. ,,Eingangswert'' und dem ,,Ausgangswert'', der zu 50Prozent abgeschöpft werden soll. Es ist problematisch, den Eingangswert festzustellen. ,,Es müßten Bestimmungen praktizierbar zu formulieren sein, die eine 50Prozentige Teil-Abschöpfung des Wertzuwachses beim Eigentumsübergang zumindest im Stadium des Rohbaulandes ermöglichen''. Eine Tabelle gibt einen Überblick über die Entschädigung sowie den Grenzwert für überhöhten Bodenpreis für bis zu Rohbauland entwickeltes Bauland, Land für Verkehrs und Freifläche sowie unerschlossenes Industriegelände. Weitere Themen sind die Ablösung des geltenden Erschließungsbeitragsrechts und das Vorkaufsrecht der Gemeinden.

Beschreibung

Schlagwörter

Bundesbaugesetz, Bodengewinn, Bodenwertzuwachs, Bundesbaugesetz, Bodenrecht, Recht

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Allgemeine Vermessungs-Nachrichten, Karlsruhe 82 (1975), 4, S. 120-126

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Bundesbaugesetz, Bodengewinn, Bodenwertzuwachs, Bundesbaugesetz, Bodenrecht, Recht

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