Hausbesetzung als strafbarer Hausfriedensbuch? Der Einfluß der Einführung des Merkmals "befriedetes Besitztum" in § 123 StGB und seinem Vorläufern auf die Bestimmung des Rechtsguts des Hausfriedensbruchs. Zugleich ein Beitrag zur Dogmengeschichte des Hausfriedensbruchs.
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1991
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SEBI: 92/2178
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Die Auslegung des Begriffs "befriedetes Besitztum" aus dem Pargr. 123 Strafgesetzbuch (StGB) hat infolge der Hausbesetzungswelle in den 80er Jahren und jetzt umso mehr durch die Aktionen in den neuen Bundesländern an Aktualität gewonnen. Die Arbeit geht der Frage nach, ob leerstehender Wohnraum nur dann schutzwürdig ist, wenn damit ein sozial billigenswerter Zweck verfolgt wird, und kommt zu dem Schluß, daß (fast) jede Besetzung strafbar ist. Anhand eines geschichtlichen Überblicks (vom römischen Recht über das Mittelalter bis zum Deutschland des 19. Jahrhunderts) über die Interessen, die mit dem Schutz des Hausfriedens im Wandel der Sozialgeschichte verfolgt wurden, untersucht die Autorin die Anforderungen, die an das Tatobjekt "befriedetes Besitztum" und an eine einheitliche Rechtsgutsbestimmung (Freiheit, andere vom Aufenthalt auf gesichertem Territorium auszuschließen) im Rahmen des Pargr. 123 StGB zu stellen sind. rebo/difu
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Frankfurt/Main: Lang (1991), XXX, 247 S., Lit.(jur.Diss.; Trier 1990)
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Serie/Report Nr.
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1088