Musterverwaltungsvorschrift zur Ermittlung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen. (Verabschiedet in der 88. Sitzung des Länderausschusses für Immissionsschutz v. 2.-4. Mai 1995 in Weimar).

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Wiesbaden

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ZLB: 96/209-4

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Solange die Bundesregierung nicht in einer novellierten TA Lärm vorrangige Regelungen trifft, ist die Musterverwaltungsvorschrift von den zuständigen Behörden bei der Auslegung und Anwendung immissionsschutzrechtlicher Vorschriften zu beachten. Die Musterverwaltungsvorschrift betrifft zunächst allgemeine Regelungen (Angaben zum Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen); sie gilt insbesondere für die Errichtung und den Betrieb von genehmigungsbedürftigen und nichtgenehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des BImSchG. Die Bestimmungen zur Ermittlung der Geräuschimmissionen durch Messung, und die Textfassung der Freizeitlärm-Richtlinie sind in den Anhang aufgenommen worden. goj/difu

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45 S.

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