Musterverwaltungsvorschrift zur Ermittlung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen. (Verabschiedet in der 88. Sitzung des Länderausschusses für Immissionsschutz v. 2.-4. Mai 1995 in Weimar).
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Wiesbaden
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 96/209-4
item.page.type
item.page.type-orlis
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Solange die Bundesregierung nicht in einer novellierten TA Lärm vorrangige Regelungen trifft, ist die Musterverwaltungsvorschrift von den zuständigen Behörden bei der Auslegung und Anwendung immissionsschutzrechtlicher Vorschriften zu beachten. Die Musterverwaltungsvorschrift betrifft zunächst allgemeine Regelungen (Angaben zum Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen); sie gilt insbesondere für die Errichtung und den Betrieb von genehmigungsbedürftigen und nichtgenehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des BImSchG. Die Bestimmungen zur Ermittlung der Geräuschimmissionen durch Messung, und die Textfassung der Freizeitlärm-Richtlinie sind in den Anhang aufgenommen worden. goj/difu
Description
Keywords
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
45 S.