Fortwirtschaft im Kommunalwald Baden-Württembergs nach der Verwaltungsreform.
Gemeindetag Baden-Württemberg
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2004
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Gemeindetag Baden-Württemberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 1723-4
BBR: Z 333
IRB: Z 1912
BBR: Z 333
IRB: Z 1912
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Frage nach der Bewirtschaftung des Gemeindewaldes ist zur Zeit nach dem noch gültigen Landeswaldgesetz Baden-Württembergs einfach zu beantworten. Die Forstaufsicht und forsttechnische Betriebsleitung werden im Körperschaftswald vom Land ausgeübt. Die forsttechnische Betriebsleitung umfasst Planung, Vorbereitung, Organisation, Leitung und Überwachung sämtlicher Forstbetriebsarbeiten. Im Übrigen bleibt nach § 47 Landeswaldgesetz das Recht der Körperschaft, über die in ihrem Wald zu treffenden Maßnahmen selbst zu entscheiden, unberührt. Die Verwaltungsreform in Baden-Württemberg soll die Zuständigkeiten neu regeln. In dem Beitrag werden Gründe und Auswirkungen der Reform benannt. Außerdem wird die Position des Gemeindetags Baden-Württemberg vorgestellt. difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Die Gemeinde
Ausgabe
Nr. 4
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 94-99