Altstadtsatzung der Stadt Kandel vom 1. August 1985.
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SEBI: 86/3529
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Die Stadt Kandel hat sich die Satzung am 11.6.1985 gegeben. sie regelt die Gestaltung der Altstadt, weil diese historisch wie städtebaulich große Bedeutung besitzt. Aber auch für das gegenwärtige gesamte Stadtbild ist die Altstadt von Bedeutung; aus dem Grunde regelt die Satzung "die Gestaltung der baulichen Anlagen, privaten Freiflächen, Einfriedungen, Werbeanlagen und Warenautomaten" (S.2). Die altstadt wird in drei städtebauliche Zonen gegliedert, für die unterschiedliche Gestaltungsanforderungen gelten. sg/difu
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Altstadt, Satzung, Stadtgestaltung, Städtebau, Bauzone, Stadtplanung, Bebauung, Freiraumplanung, Baurecht, Städtebaurecht, Recht, Bauordnungsrecht
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Kandel: (1985?), 19 S., Abb.
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Altstadt, Satzung, Stadtgestaltung, Städtebau, Bauzone, Stadtplanung, Bebauung, Freiraumplanung, Baurecht, Städtebaurecht, Recht, Bauordnungsrecht