Verbesserungen des Wohngeldes. 900 Millionen DM mehr ab 1986.
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SEBI: Zs 613-4
IRB: Z 299
BBR: Z 143
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BBR: Z 143
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Abstract
Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Novellierung des Wohngeldgesetzes verabschiedet, der eine Reihe wirksamer Verbesserungen des Wohngeldes ab dem 1.1.1986 vorsieht. Um die soziale Funktion des Wohngeldes zu sichern, wird der Bund seine Wohngeldausgaben um 450 Mio. DM steigern. Um Durchschnitt wird rund ein Drittel der Wohnkosten der Wohngeldempfänger durch Wohngeldleistungen getragen. Die Miethöchstbeträge sollen um durchschnittlich 20 % erhöht werden, wobei örtliche Mietunterschiede stärker berücksichtigt werden sollen. Die Einkommensgrenzen werden um ca. 20 % angehoben. Das Wohngeld ist familienfreundlich ausgestaltet und die Wohnkaufkraft gestärkt. (hg)
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Wohngeldgesetz, Miethöhe, Einkommen, Familie, Wohngeldleistung, Wohngeldänderungsgesetz, Wohngeldanspruch, Wohnen/Wohnung, Finanzierung, Politik, Wohnungsbau
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 38(1985), Nr.4, S.232
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Wohngeldgesetz, Miethöhe, Einkommen, Familie, Wohngeldleistung, Wohngeldänderungsgesetz, Wohngeldanspruch, Wohnen/Wohnung, Finanzierung, Politik, Wohnungsbau