Landesrechtliche Gewerbesteuerumlage? Der hessische Gesetzgeber testet die Grenzen von Finanzverfassung und Kompetenzgefüge.
Heymanns
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Datum
2020
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Herausgeber
Heymanns
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Köln
Sprache
ISSN
0012-1363
ZDB-ID
5471-9
Standort
ZLB: R 620 ZB 7120
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Vor 50 Jahren hielten die Regelungen zur Gewerbesteuerumlage Einzug ins Grundgesetz. Ursprünglich als Provisorium für eine kurze Übergangszeit erdacht, wurde die Gewerbesteuerumlage ein ebenso dauerhaft wie vielfach genutztes Instrument der Lastenverteilung im Verhältnis von Bund, Ländern und Kommunen. Bund und Länder greifen über diese Umlage in erheblichem Umfang auf das gemeindliche Gewerbesteueraufkommen zu. Zum 31.12.2019 liefen die bundesgesetzlichen Regelungen über die Erhöhung des Landesvervielfältigers in den alten Bundesländern aus. Sie waren eingeführt worden, um die Kommunen an den Mehrbelastungen der alten Bundesländer aufgrund der Integration der neuen Länder in den Länderfinanzausgleich zu beteiligen. Nach Bundesrecht wird das Aufkommen der westlichen Bundesländer aus der Gewerbesteuerumlage ab 2020 also sinken. In Hessen wird zum 01.01.2020 mit der so genannten „Heimatumlage“ eine landesrechtliche Gewerbesteuerumlage eingeführt. Sie tritt mit einem Vervielfältiger von 21,75 % neben die Gewerbesteuerumlage nach § 6 GFRG. Aber haben die Länder überhaupt die Gesetzgebungskompetenz, sich den Zugriff auf diese Mittel sichern?
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Schlagwörter
Zeitschrift
Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL
Ausgabe
2
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
77-81