Organleihe. Begriff und Rechtmäßigkeit.
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SEBI: 90/779
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Zusammenfassung
Von der Figur der Organleihe sind insbesondere sowohl Kooperationen zwischen dem Bund und den Ländern als auch verwaltungsmäßige Verflechtungen im administrativen Aufbau der einzelnen Bundesländer betroffen. Im Gegensatz zu anderen Instituten (Auftragsverwaltung, Amtshilfe, Delegation und Mandat) bedarf die Organleihe einer begrifflichen Klärung. Der Autor behandelt eingehend die begrifflichen Merkmale der Organleihe, bevor er sich den einzelnen Aspekten ihres rechtmäßigen Einsatzes zuwendet. Anhand exemplarischer Kooperationen zwischen dem Bund und den Verwaltungen einzelner Bundesländer werden verfassungsrechtliche Gesichtspunkte der Organleihe erörtert. Zusätzlich werden Fragen des Einsatzes der Organleihe im bayerischen Kommunalrecht behandelt. kmr/difu
Beschreibung
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Organleihe, Rechtsprechung, Kooperation, Kompetenz, Föderalismus, Mischverwaltung, Kommunale Selbstverwaltung, Verwaltungsgemeinschaft, Verwaltungsorganisation, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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München: Florentz (1989), ca. 300 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Regensburg 1989)
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Organleihe, Rechtsprechung, Kooperation, Kompetenz, Föderalismus, Mischverwaltung, Kommunale Selbstverwaltung, Verwaltungsgemeinschaft, Verwaltungsorganisation, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 238