Stadtführung einmal anders: "Cornelia, Goethe und Europa" in Emmendingen.

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg

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DE

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Stuttgart

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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333

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Abstract

Die Entscheidungen der Europäischen Union (EU) haben längst eine durchdringende Bedeutung und die Verantwortlichen in Städten und Gemeinden wissen, dass viele Standards bei Auflagen oder Vorgaben im kommunalen Handlungsfeld längst EU-weit vereinheitlicht sind und eingehalten werden müssen. Europafähig zu sein, heißt für Kommunen, EU-Recht richtig umzusetzen, Standards einzuhalten, Spielräume zu nutzen und den Bürgerinnen und Bürgern Teilhabe zu ermöglichen. Um der Öffentlichkeit kommunale Europathemen anschaulich zu vermitteln, wurde das Konzept der europäischen Stadtführung etabliert. In dem Beitrag wird das Konzept am Beispiel der Stadt Emmendingen erläutert: Die Stadtführung beginnt am Alten Rathaus, das für die europäische Stadtkultur steht, die ihre Wurzeln im Mittelalter hat. Hinter dem Alten Rathaus befindet sich die örtliche Sparkasse. Hier kann erläutert werden, dass die Sparkasse eine öffentlich-rechtliche Anstalt ist und dass der Name "Sparkasse" in ganz Europa geschützt ist. Ferner kann auf die Vorzüge des Euro für den Binnenmarkt und die vier Grundfreiheiten (freier Personenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Güterverkehr und Verkehr der Finanzdienstleistungen) als Rückgrat der europäischen Wirtschaftsbeziehungen hingewiesen werden. Darüber hinaus bieten zahlreiche Bauten in Emmendingen Gelegenheit, die Förderungsprogramme der EU anzusprechen, die dazu dienen sollen, dass sich Europa zu einem wettbewerbsfähigen, dynamischen und auf Wissen basierten Wirtschaftsraum entwickelt. Am Neuen Rathaus ist die Gelegenheit, auf das Prinzip der Selbstverwaltungshoheit der Gemeinde, das Subsidiaritätsprinzip und die Umsetzung der EU-Richtlinien einzugehen, wie beispielsweise die Anwendung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bei Ausweisung eines Gewerbegebietes, die Abwasserrichtlinie zur Sauberhaltung der Gewässer, die Dienstleistungsrichtlinie oder die Installierung eines Einheitlichen Ansprechpartners für Unternehmen.

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Die Gemeinde

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Nr. 7

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S. 247-249

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