Der Abbau von Genehmigungsvorbehalten im Kommunal- und Baurecht. Stärkung kommunaler Selbstverwaltung und/oder Verwaltungsvereinfachung?

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SEBI: 87/5890

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Mit dem Abbau von Genehmigungsvorbehalten - im Kommunalrecht der Länder weitgehend vollzogen, im Bundesbaurecht vor dem Inkrafttreten - ist eine von den Kommunen und ihren Verbänden seit Jahren immer wieder erneuerte zentrale Forderung erfüllt worden. Es ging darum, die Konsequenzen aus der im Gefolge der Gebietsreform gewachsenen Leistungsfähigkeit der Gemeinden zu ziehen. Das erklärte Ziel der gesetzgeberischen Maßnahmen, kommunale Entscheidungsräume zu vergrößern, damit kommunale Selbstverwaltung zu stärken und gleichzeitig die Verwaltung zu vereinfachen, wird jedoch nur erreicht werden, wenn nicht z. B. trotz des Übergangs vom Genehmigungs- zum Anzeigeverfahren im Baurecht die alten Kontrollmechanismen beibehalten werden. difu

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Gemeinde, Genehmigungsverfahren, Genehmigungsvorbehalt, Abbau, Kommunale Selbstverwaltung, Baurecht, Recht, Kommunalrecht

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Stuttgart: Boorberg (1987), 54 S., Lit.

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Gemeinde, Genehmigungsverfahren, Genehmigungsvorbehalt, Abbau, Kommunale Selbstverwaltung, Baurecht, Recht, Kommunalrecht

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Kommunalforschung für die Praxis; 21