Das Ermessen der Eingriffsverwaltung. Zugleich eine Studie zur richterlichen Ermessenskontrolle im Kartellrecht und zur Bedeutung des detournement de pouvoir im französischen Verwaltungs- und europäischen Gemeinschaftsrecht.

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SEBI: 74/3422

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Abstract

Die Studie beschäftigt sich mit der richterlichen Ermessenskontrolle im allgemeinen und der Ermessenskontrolle im Kartellrecht im besonderen. Ausgangspunkt bildet § 70 Abs. 4 GWB, dessen Auslegung Gegenstand des ersten Hauptteils ist. Im Vordergrund des zweiten Hauptteils steht die Problematik der Ermessenslehre im Verwaltungsrecht. Abweichend von der herrschenden Meinung wird eine an dem Gesetzmäßigkeitsprinzip orientierte Ermessenslehre vertreten, die für die Eingriffsverwaltung an Stelle freien Ermessens nur gebundenes Ermessen für zulässig erachtet. Unter diesem Gesichtspunkt sind auch die im dritten Hauptteil dargelegten Erörterungen über den Nichtigkeitsgrund des ,,detournement de pouvoir'' zu verstehen. Die Aufnahme der klassischen vier Annulationsgründe des französischen ,,recours pour exces de pouvoir'' in das EG-Recht hat diesem Institut eine juristische Relevanz auf weiten Gebieten des Wirtschaftsverwaltungsrechts gegeben. Der hauptsächliche Wirkungskreis der detournement-Kontrolle (als Klagegrund) ist auf der Ebene anzusiedeln, die mit dem dargelegten "gebundenen Ermessen'' zu umschreiben ist.

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Ermessen, Eingriffsverwaltung, Kartellrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftspolitik, Ausland, Wirtschaft, Recht, Verwaltung

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Heidelberg: Winter (1973) XII, 428 S., Lit.; Zus.; jur.Habil.; Heidelberg 1969

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Ermessen, Eingriffsverwaltung, Kartellrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftspolitik, Ausland, Wirtschaft, Recht, Verwaltung

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Heidelberger rechtsvergleichende und wirtschaftsrechtliche Studien; 4