Umweltverträglichkeitsuntersuchung im Rahmen der Raumordnung für eine neue Eisenbahnstrecke. Dargestellt am Beispiel der NBS/ABS Nürnberg-München.
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SEBI: Zs 1017-4
IRB: Z 159
BBR: Z 187
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BBR: Z 187
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Zusammenfassung
EG-Richtlinien und der deutsche Gesetzentwurf zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sehen für Eisenbahnprojekte die Durchführung einer UVP vor. Das Raumordnungsgesetz bestimmt, daß die UVP im Rahmen der Abstimmung mit den Belangen der Raumordnung durchzuführen ist. Der Beitrag schildert die Vorgehensweise beim Raumordnungsverfahren für die ABS/ABS Nürnberg-München. (-z-)
Beschreibung
Schlagwörter
Bahnbau, Eisenbahn, Neubaustrecke, Planung, Umweltverträglichkeit, Untersuchung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Raumordnung, Bewertungsmethode, Bahnstrecke, Eisenbahnstrecke, Ausbaustrecke, Bilanzierung, Umweltpflege, Umweltbelastung
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In: Bundesbahn (DB), 66(1990), Nr.3, S.263-269, Abb.;Tab.
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Bahnbau, Eisenbahn, Neubaustrecke, Planung, Umweltverträglichkeit, Untersuchung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Raumordnung, Bewertungsmethode, Bahnstrecke, Eisenbahnstrecke, Ausbaustrecke, Bilanzierung, Umweltpflege, Umweltbelastung