Die neue Basisvergaberichtlinie der EU vom 26.2.2014 - ein Überblick.

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München

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1439-6351

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ZLB: R 292 ZB 7099
BBR: Z 558

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RE

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Abstract

Am 28.3.2014 ist die RL 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der RL 2004/18/EG im Amtsblatt der EU (ABL 2014 L 94, 65) veröffentlicht worden. Neben dieser so genannten "klassischen" Richtlinie für die öffentliche Auftragsvergabe oder Basisvergaberichtlinie sind am selben Tag zwei weitere Vergaberichtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 veröffentlicht worden: RL 2014/25/EU über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der RL 2004/17/EG (sog. Sektorenrichtlinie) und die erstmals eingeführte Konzessionsvergaberichtlinie 2014/23/EU. Die drei Richtlinien sind am 17.4.2014 in Kraft getreten und müssen, von wenigen Ausnahmen (hauptsächlich zur elektronischen Kommunikation) abgesehen, binnen zwei Jahren von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Nach zweijähriger Gesetzgebungsarbeit ist die Basisvergaberichtlinie ein opus magnum: Sie besteht aus 138 Erwägungsgründen, 94 Artikeln und 15 Anhängen. Sie enthält viele Grundsatzregeln, aber auch zahlreiche von großer Detailfreude geprägte Einzelregelungen.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 5

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S. 259-266

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