Umweltverträglichkeitsstudie zur Erweiterung des Hafens Cuxhaven. Wie eine Alternativenprüfung ad absurdum geführt werden kann.
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IRB: Z 1725
SEBI: Zs 4845-4
BBR: Z 584
SEBI: Zs 4845-4
BBR: Z 584
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Zusammenfassung
In Cuxhaven soll im Stadtteil Groden ein Hafen neu angelegt werden. Andererseits besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einen bestehenden untergenutzten, jedoch Hamburger Hoheit unterstehenden Hafen auszubauen. Zusammen mit dem Antrag auf Planfeststellung vom 27. April 1989 wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie vorgelegt. Der Aufsatz setzt sich kritisch mit dieser vom Oldenburger Büro Nordwestplan erstellten Umweltverträglichkeitsstudie auseinander, die den vom Projektträger favorisierten Hafenneubau als bestmögliche Alternative vorschlug. Die Art der Auftragsbeschreibung, die vom Gutachter gewählte Vorgehensweise und die vom Auftraggeber geforderte Bewertungsmethode werden kritisiert. Die Kritik zielt über den vorliegenden Fall hinaus auf die nach Inkrafttreten des UVP-Gesetzes generell häufig auftretende Problematik des Verhältnisses von Auftraggeber/Projektträger und UVP-Gutachter. (wb)
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Schlagwörter
Umweltverträglichkeitsprüfung, Seehafen, Hafenbau, Planungsverfahren, Planungskritik, Gutachten, Planungsträger, Gutachter, Bewertung, Methode, Verfahrensablauf, Planungsalternative, Kritik, Umweltpflege, Umweltbelastung
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UVP-Report, Dortmund 4(1990), Nr.3, S.14-18, Abb.;Tab.
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Umweltverträglichkeitsprüfung, Seehafen, Hafenbau, Planungsverfahren, Planungskritik, Gutachten, Planungsträger, Gutachter, Bewertung, Methode, Verfahrensablauf, Planungsalternative, Kritik, Umweltpflege, Umweltbelastung