Gebietsentwicklungsplan. Teilabschnitt Tecklenbrug.

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SEBI: 73/4021-4

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Der Gebietsentwicklungsplan Teilabschnitt Tecklenburg ist mit der Bekanntgabe vom 30. November 1972 gem. r13 Abs. 5 Landesplanungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. August 1972 Richtlinie für behördliche Entscheidungen, Manßnahmen und Planungen geworden, die für die Raumordnung Bedeutung haben. Als erstes gehen die Verfasser auf die Rechtsgrundlagen eines Gebietsentwicklungsplanes ein. Desweiteren gibt der Entwicklungsplan Auskunft über Größe und Einwohnerzahl, kommunale Gliederung der Wirtschaft, die Land- und Forstwirtschaft und über die Bevölkerung im Kreis Tecklenburg. Auch über das produzierende Gewerbe, die Dienstleistungen, Siedlung, Verkehr, Versorgung, Bodenschätze und die Landschaft gibt der Plan Auskunft. In einem weiteren Teil wird sich mit den Zielen der Landesentwicklungsplanung auseinandergesetzt, d.h. unter anderem werden Leitsätze für die zukünftige Entwicklung des Kreises Tecklenburg aufgestellt, die Bevölkerungsentwicklung wird für 1980 prognostiziert, die Gewinnung von Bodenschätzen, Versorgung und Verkehr werden dargestellt. rl/difu

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Gebietsentwicklungsplan, Landesentwicklungsprogramm, Bevölkerung, Wirtschaft, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Verkehr, Siedlung, Versorgung, Erholung, Regionalplanung

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Münster: (1973), 37 S., Kt.; Tab.

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Gebietsentwicklungsplan, Landesentwicklungsprogramm, Bevölkerung, Wirtschaft, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Verkehr, Siedlung, Versorgung, Erholung, Regionalplanung

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