Schutz vor Fluglärm bei der Planung von Verkehrsflughäfen im Lichte des Verfassungsrechts. Zur Auslegung des § 9 Abs. 2 LuftVG.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 94/3263

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DI
S

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Lärm ist eine der gravierendsten Umweltbelastungen. 53 % der Bevölkerung der alten Bundesländer fühlte sich seit 1992 von Fluglärm belästigt. Die Arbeit, im Dezember 1993 beendet, befaßt sich mit dem Schutz der Betroffenen bei der Planung von Verkehrsflughäfen, vor allem mit der dogmatischen Einordnung des fachplanerischen Fluglärmschutzes und der praktisch bedeutsamen Schutzauflagenvorschrift des § 9 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz auf der Grundlage des Verfassungsrechts. Die Arbeit orientiert sich dabei an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, durch dessen Entscheidung vom 29.1.1991 zu Lärmschutzmaßnahmen bei der Planung des neuen Flughafens München sie auch angeregt wurde. Der Autor kommt u.a. zu dem Ergebnis, daß im Rahmen des § 9 Abs. 2 LuftVG die personenbezogenen Rechte genauso geschützt werden müssen wie das Eigentumsrecht. lil/difu

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378 S.

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Schriften zum Umweltrecht; 40