Lärmschutz im Städtebau. Sport- und Freizeitlärm. Bemerkungen auf dem 703. Lehrgang am 21. Februar in Düsseldorf.

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ZLB: 89/15-Nr.23

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Abstract

Der Streit um Sportlärm ist aus dem Bereich bloßer Nachbarklagen herausgetreten, der Interessenkonflikt zwischen den Belangen des Sports und der Freizeit einerseits und des Umwelt- und Naturschutzes andererseits ist als Aufgabe des Gesetzgebers anerkannt. Der Verfasser, Richter am Bundesverwaltungsgericht, gibt einen allgemeinen Überblick über die rechtliche Beurteilung des Sportlärms. Nach einer Einführung in die Geschichte des Problems führt er seine Hauptthese aus, daß die rechtliche Beurteilung des Sportlärms nicht abstrakt, sondern nur im Rahmen konkreter Fragestellungen sinnvoll erörtert werden kann. So kann Sportlärm als Folgewirkung des Sportstätten- und Sportanlagenbaus im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung bedeutsam sein, aber auch als Frage des konkreten Baugenehmigungsverfahrens, als Gegenstand einer zivilrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Unterlassungs- oder Abwehrklage oder als Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Verpflichtungsklage auf Einschreiten der Behörde gegen übermäßigen Lärm durch Auflagen oder Untersagung. Im Zentrum seiner Ausführungen steht eine rechtliche Betrachtung des Sportlärms als schädliche Umwelteinwirkung nach § 3 Abs. 1 BImSchG. In der Erörterung der Einzelfragen geht er anhand von gesetzlichen Regelungen und Verwaltungsgerichtsurteilen auf die Privilegierung des Sportlärms und die Möglichkeiten einer konkreten Berechnung des Sportlärms ein. Das Schlußkapitel ist neueren Entscheidungen des BVerwG und der Spruchpraxis der verwaltungsgerichtlichen Instanzgerichte gewidmet. goj/difu

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44 S.

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Material aus den Lehrgängen; 543