Bundesverfassungsgericht rügt Rechtsprechung zur ortsüblichen Vergleichsmiete als verfassungswidrig.
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1974
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IRB: Z 954
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Zusammenfassung
Das Bundesverfassungsgericht hat die Anwendung des Wohnraumkündigungsschutzgesetzes durch die Gerichte für verfassungswidrig erklärt; aus dieser Feststellung ergeben sich weitreichende praktische Folgerungen für die Vermieter von preisfreien Wohnungen bei der Durchführung von Mieterhöhungen. Neben einem Kommentar des verfassungsgerichtlichen Beschlusses vom 23.4.1974 präsentiert Verf. 3 Fallgruppen.
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Hamburger Grundeigentum, Hamburg (1974) S. 367-371