Das Ausländerwahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage nach den Landesverfassungen.
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SEBI: 86/4332
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Unlängst war in den Zeitungen zu lesen, daß der hessische Ministerpräsident Börner (SPD) die Forderung der hessischen Grünen nach einem Ausländerwahlrecht in Hessen auf kommunaler Ebene mit Hinweis auf die verfassungsrechtliche Unzulässigkeit dieses Vorhabens ablehnte. - Die vorliegende Arbeit kommt im Einklang mit der - durchaus für den Bereich des kommunalen Ausländerwahlrechts nicht unbestrittenen - herrschenden Meinung ebenfalls zu dem Ergebnis der Unzulässigkeit einer Einführung des Ausländerwahlrechts im Bund, den Ländern oder Gemeinden nach geltendem Recht. Untersucht werden neben den einschlägigen staatsrechtlichen Regelungen des Grundgesetzes auch die Bestimmungen der einzelnen Landesverfassungen. Das Ergebnis wird damit begründet, daß das Grundgesetz den staatsrechtlichen Volksbegriff verwende; Staatsvolk des Grundgesetzes seien die Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG. Das GG unterscheide zwischen Deutschen und Ausländern; das Demokratieprinzip erfordere ein dauerhaftes Zuordnungskriterium zur Bestimmung des Staatsvolkes, die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Staatsfremden seien durch Maßnahmen der deutschen Staatsgewalt weniger betroffen. chb/difu
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Ausländerwahlrecht, Wahlrecht, Wahlen, Bundestag, Landtag, Landesverfassung, Grundgesetz, Verfassungsrecht, Kommunale Vertretungskörperschaft, Ausländer, Recht, Allgemein
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Köln: (1985), XXXIV, 149 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1985)
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Ausländerwahlrecht, Wahlrecht, Wahlen, Bundestag, Landtag, Landesverfassung, Grundgesetz, Verfassungsrecht, Kommunale Vertretungskörperschaft, Ausländer, Recht, Allgemein