Eine Mietsubvention verliert ihre Identität. Unhaltbare Konzeption des "Härteausgleichs".
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1975
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SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
IRB: Z 299
BBR: Z 143
IRB: Z 299
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Zusammenfassung
Darstellung der Problematik und Schwierigkeiten in der Durchführung des Härteausgleichs (Runderlaß des Innenministers NRW vom 15.2.74) aus der Sicht der Wohnungsunternehmen. Die Notwendigkeit der Einführung wird bejaht, um Härten im Mietpreisgefüge auszugleichen, die sachliche und verwaltungstechnische Konstruktion als unhaltbar angesehen.
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg (1975) S. 457-460