Die deutsche Heimmindestbauverordnung.
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IRB: Z 1594
SEBI: Zs 2844-4
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Zusammenfassung
Seit Wirksamwerden des deutschen Einigungsvertrages gilt die Heimmindestbauverordnung in der Fassung vom 11. 5.1983 auch im Gebiet der ehemaligen DDR. Die im Regelfall maximal 10jährige Angleichungsfrist an das durch die Verordnung geforderte Niveau begann am 3.10.1990. Für den anstehenden Prozeß der Umsetzung in den neuen Bundesländern werden nun Analysen und Konzepte benötigt. Die Ausarbeitung versteht sich als ein Beitrag zu den dafür erforderlichen Diskussionen. Zunächst wird die Heimmindestbauverordnung relevanten Planungsgrundlagen der ehemaligen DDR gegenübergestellt. Anschließend behandelt der Autor Probleme der räumlich- funktionellen Qualität der Wohn- und Betreuungsstätten im östlichen Bundesgebiet am Beispiel der neueren Feierabend- und Pflegeheime.
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Schlagwörter
Altenwohnheim, Altenpflegeheim, Verordnung, Harmonisierung, Gesetz, Altenheim, Pflegeheim, Bauordnung, Heimmindestbauverordnung, Angleichung, Modernisierung, Umsetzung, Text
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In: Altenheim, 30(1991), Nr.10, S.470, 472, 474-476, 478-479, Abb.
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Altenwohnheim, Altenpflegeheim, Verordnung, Harmonisierung, Gesetz, Altenheim, Pflegeheim, Bauordnung, Heimmindestbauverordnung, Angleichung, Modernisierung, Umsetzung, Text