Das öffentliche Baurecht nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung.

Hoesli, Erwin
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1972

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SEBI: 75/449

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Zusammenfassung

Gegenstand der Untersuchung sind die Grundsatzfragen des öffentlichen Baurechts schlechthin, über die das Schweizer Bundesgericht entscheiden mußte. Dementsprechend wird das Problem der Unterscheidung in öffentliches und privates Baurecht erörtert sowie die gemischt-rechtlichen Normen und die Frage nach der Aufteilung der öffentlich-rechtlichen Baunormen in Baupolizei- und Bauplanungsrecht. Im weiteren wird der Problemkomplex des Instituts der Baubewilligung in bezug auf dessen Rechtsnatur, Zweck und Notwendigkeit untersucht und die Frage seiner zeitlichen Anwendung diskutiert. Neben den besonderen Bestimmungen des kantonalen Baurechts wird schwerpunktmäßig die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum verfassungsmäßigen Recht der Eigentumsgarantie und deren Auswirkungen auf die Baubeschränkungen behandelt. Abschließend wird die Rechtsnatur von Planungsmaßnahmen hinterfragt sowie Fragen der Raumplanung, des Mehrwertbeitrags und der umstrittenen Mehrwertabschöpfung tangiert.

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Schlieren (1972) 222 S., Lit.; Zus.

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