Erweiterung und Restriktion des Rechtsschutzes im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0029-859X
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ZLB: R 622 ZB 1139
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RE
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Abstract
Im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem bestanden erhebliche Unsicherheiten über die unionsrechtlich gebotene Reichweite des Rechtsschutzes gegen Entscheidungen über die Zuständigkeit für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz. Der Europäische Gerichtshof hat nun den Rechtsschutz erweitert und dabei das Verhältnis von effet utile und individuellen Rechten für die Dublin-III-Verordnung neu justiert. Die Ausweitung des Rechtsschutzes vermag die Defizite des Dublin-Systems allerdings kaum zu kompensieren. Zudem sieht der Kommissionsvorschlag für die Dublin-IV-Verordnung bereits wieder eine Einschränkung des Rechtsschutzes vor. Der Beitrag analysiert die neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vor dem Hintergrund der Grundsatzdiskussion um effet utile und individuelle Rechte im Unionsrecht und lotet ihre Konsequenzen aus.
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Die Öffentliche Verwaltung
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Nr. 24
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S. 1032-1041