Verfassung, Zivilgesellschaft und europäische Integration. Deutschland und die Niederlande.

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Berlin

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ZLB: 2001/2690-4

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Abstract

Verfassungsrechtliche Grundprinzipien sind trotz ideeller Gemeinsamkeiten immer noch ein Spiegel unterschiedlicher nationaler Wertbeziehungen. Die jeweilige Ausprägung und Auslegung der einzelnen staatlichen Verfassungsprinzipien offenbaren die verschiedenen kulturellen Fundamente der westlichen Demokratien und damit auch die Unterschiede im Staats-, Grundrechts- und Föderalismusverständnis. Diese Unterschiede sind nun nicht ohne weiteres homogenisierbar, haben aber zugleich eine erhebliche Bedeutung für die Legitimation der Europäischen Union, wie in der Studie am Beispiel Deutschlands und der Niederlande aufgezeigt wird. Skizziert werden zunächst die tragenden Begriffe der Zivilgesellschaft und der modernen Verfassung, um dann die spezifischen Anforderungen des Demokratieprinzips auf die supranationale Ebene zu beziehen. Wie an den Positionen beider Länder deutlich wird, können aus dem jeweiligen nationalen Grundrechts- und Demokratieverständnis zum Teil recht unterschiedliche Kriterien über die Ausdehnung der Aufgaben und Befugnisse der Europäischen Union abgeleitet werden. difu

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77 S.

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Papers; P 01-002