Abfallnachweisverfahren - Das ändert sich für Sie! Auf Basis der Vollzugshilfe zum novellierten Nachweisrecht.

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Landsberg

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ZLB: 2007/634

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RE

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Abstract

Jede Entsorgung eines gefährlichen Abfalls erfordert eine Genehmigung der zuständigen Überwachungsbehörde und einen lückenlosen Nachweis über die Art und Menge des Abfalls sowie seinen Verbleib (wer hat den Abfall abgegeben, wer hat ihn befördert, wie, wo und von wem ist er entsorgt worden). Die aktuellen rechtlichen Änderungen erfordern von Abfallbeauftragten und Linienverantwortlichen einige wichtige Änderungen in der Vorgehensweise bei diesem Nachweisverfahren. Die nötigen Informationen dazu sind auf verschiedene Gesetze und Verordnungen verteilt, so dass der Anwender einigen Aufwand betreiben muss, um herauszufinden, was er nun eigentlich konkret anders machen muss als bisher. Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gibt es nun eine Vollzugshilfe, auf deren Grundlage die Broschüre die für den Leser relevanten Änderungen zusammenfasst. Die Broschüre zeigt dem Abfallbeauftragten und dem Linienverantwortlichen, was er beim Nachweisverfahren zukünftig anders machen muss als bisher und erleichtert ihm damit das Umsteigen auf die neuen Vorschriften. Anhand eines konkreten Abfallbeispieles wird die korrekte Nachweisführung durchgearbeitet; Ablaufdiagramme zeigen z.B., welches Formular wann an welche Behörde geschickt werden muss und welche Unterlagen wie lange in Registern aufbewahrt werden müssen. difu

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118 S.

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