Traditionsreiches Ideal mit Zukunft. Baugenossenschaften sind mehr als ein Instrument der Wohnungspolitik. Jahrgang bewußt v. Hrsg. rückdatiert.

Arnold, Eugen
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1985

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SEBI: Zs 613-4
IRB: Z 299
BBR: Z 143

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Zusammenfassung

Der Begriff Genossenschaft wird häufig mit Gemeinnützigkeit oder Gemeinwirtschaft gleichgesetzt. Der genossenschaftliche Grundauftrag besteht unverändert in der Förderung der Mitglieder. Die personale Identität von Eigenkapitalgebern und Nutzern der genossenschaftlichen Leistung ist ein Wesensmerkmal der Genossenschaft. Am Beispiel der Baugenossenschaft Esslingen wird die Kapitalstruktur, die Mitgliederverpflichtungen, der zu erwartende Wohnungsbedarf und die Bevölkerungsstruktur, die Miethöhe, Eigeninitiativen der Mitglieder, Pflege und Modernisierung des Wohnungsbestandes und die Verbandsarbeit erläutert. (hg)

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Gemeinnütziges Wohnungswesen 37(1985), Sonderh.Württemberg, S.14-15, 17-18, 22, Abb.

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