Utilite et limites de la programmation normative.

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IRB: Z 1083

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Abstract

Eine rein normative Entwicklung von Programmen erlaubt den jeweiligen Entscheidungsträgern - meist staatliche Fachbehörden - am besten, Kosten und sozialen Nutzen bei der Erstellung öffentlicher Gemeinschaftseinrichtungen abzuschätzen und entsprechend zu entscheiden. Entspricht eine so geplante Einrichtung nicht den Bedürfnissen, so kommt das nur indirekt zum Ausdruck. Die Einrichtung wird nicht in Anspruch genommen. Nach Auffassung des Autors muss es daher Aufgabe des Programmplaners sein, nicht um jeden Preis ein Bedürfnis nachzuweisen, sondern die Bedingungen abzuschätzen, unter denen eine möglichst große Zahl von Nutzern zum Besuch der zu planenden Einrichtung veranlasst werden kann. kr

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Wissenschaft/Grundlagen, Planungstheorie, Planung, Planungsprozess, Programmplanung, Programmaufstellung, Entscheidungsträger, Nutzer, Nutzungsanspruch, Norm

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Urbanisme 48(1979)Nr.170, S.84-87, Abb.

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Wissenschaft/Grundlagen, Planungstheorie, Planung, Planungsprozess, Programmplanung, Programmaufstellung, Entscheidungsträger, Nutzer, Nutzungsanspruch, Norm

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