Verfassungsfragen um Sozialhilfe und Jugendwohlfahrt Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit des Bundessozialhilfegesetzes und des Bundesgesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtgesetzes erstattet i.A. der Stadt Dortmund.
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1963
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SEBI: Ser 756-3
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Zusammenfassung
Der Verfasser geht im Rahmen des Gutachtens auch auf die umstrittene Auslegung von Art. 84 I Grundgesetz (GG) ein Der Begriff der Behörden - ,,Einrichtung'' ist extensiv auszulegen. Zugunsten der Achtung der Länderhoheit muß eine Zentralzone des Selbstorganisationsrechts der Länder anerkannt werden, in die auch nicht über Art. 84 I GG eingegriffen werden kann. In diesen Bereich dringen aber die angegriffenen Bundesgesetze, die generell Kommunalverfassungsrecht ordnen, ein. Dem Bund kann es grundsätzlich nicht freistehen, die relativ geschlossene Eigenkraft der Länder durch einen Zugriff auf die Gemeinden aufzusprengen.
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Berlin, Duncker & Humblot (1963) 143 S., Zus.
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Serie/Report Nr.
Studien und Gutachten aus dem Institut für Staatslehre, Staats- und Verwaltungsrecht; 3