Verkürzung des bauaufsichtlichen Kontrollverfahrens. Wo bleibt das Planungsrecht?

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DE

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0170-0413

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ZLB: Zs 3022-4
IRB: Z 1243

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Abstract

Die meisten Bundesländer haben vor kurzem das Verfahren der Bauaufsicht neu geregelt, in den übrigen Ländern sind Gesetzesänderungen in Gang. Mit dem Übergang vom Genehmigungs- zum Anzeige- oder Bekanntgabeverfahren und der Einführung kurzer Fristen mit Genehmigungsfiktion stellen sich Fragen der Vereinbarkeit mit Bundesrecht, den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Planungsgrundsätzen und vor allem der Möglichkeiten der Gemeinden, ihre in der Bauleitplanung festgelegten Ziele noch umsetzen zu können. Der Beitrag konzentriert sich dabei vor allem auf die Frage, in welcher Weise die Neuregelungen in den Bereich des Bauplanungsrechts, insbesondere die Bauleitplanung, hineinwirken.

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ZFBR. Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht

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Nr.4

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S.173-177

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