Keine Sport- und Spielplätze in Wohnnähe?

Boorberg
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Stuttgart

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ZLB: 94/1130

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S
RE

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Abstract

Die fünf Referate wurden zu einer Zeit abgefaßt, als die "Sportanlagen-Lärmschutzverordnung" erst im Entwurf vorlag.Da die endgültige Fassung aber nicht wesentlich vom Entwurf abwich, mußten die Referate nicht überarbeitet werden.In einem Einleitungsreferat wird die aktuelle Rechtslage, im Jahr 1991, geprägt durch die Rechtsprechung zu Lärmeinwirkungen durch Sportanlagen dargestellt.Ein Vertreter des Umweltbundesamtes erläutert den Entwurf zur "Sportanlagen-Lärmschutzverordnung", wobei er besonders auf die Art der Immissionen (technische und soziale Geräusche), deren Messung und bautechnische Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung eingeht.Ein Richter am Bundesverwaltungsgericht geht in siebzehn Thesen auf die Lärmbewertung und -beurteilung bei Sportanlagen in der Rechtsprechung seiner Behörde ein.Der Vorsitzende des Länderausschusses für Immissionsschutz erläutert das Regelungsmodell Niedersachsen zur Lösung des Konflikts zwischen Lärmschutz und Sportinteressen.Schließlich werden das Freizeitverhalten der Zukunft und die sich daraus ergebenden Aufgabenstellungen der Städte und Gemeinden beleuchtet.Der Anhang enthält den Wortlaut der 18.BImSchV, weitere gesetzliche Vorgaben und Regelungen sowie Verwaltungsgerichtsurteile. goj/difu

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89 S.

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Forum für Stadtentwicklungs- und Kommunalpraxis; 13