Das Subsidiaritätsprinzip im EU-Umweltrecht. Ein Argument für die Reduktion umweltpolitischer Vorgaben in der EU?

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0172-1631

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ZLB: R 271 ZB 1160
BBR: Z 500
TIB: ZB 3623

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Abstract

Die Union darf - so sie über Rechtsetzungskompetenzen verfügt - nur unter der Voraussetzung rechtsetzend tätig werden, dass die Anforderungen des in Art. 5 Abs. 3 EUV verankerten Subsidiaritätsprinzips beachtet werden. Der Beitrag geht der Bedeutung dieses Prinzips für das Umweltrecht nach und legt dar, dass seine Voraussetzungen bei umweltpolitisch begründeten Rechtsetzungsvorhaben in aller Regel erfüllt sind, so dass das Subsidiaritätsprinzip allenfalls in Ausnahmefällen als Argument für einen Verzicht auf umweltpolitische Rechtsakte angeführt werden kann.

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Natur und Recht

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Nr. 1

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S. 30-34

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