Erläuterungen zum Flächennutzungsplan.

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SEBI: 84/4295-4
IRB: 65ERL

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Zum Stadtverband Saarbrücken gehören die Landeshauptstadt Saarbrücken, die Mittelstadt Völklingen, die Städte Sulzbach, Püttlingen und Friedrichsthal sowie die Gemeinden Heusweiler, Quierschied, Riegelsberg, Kleinblittersdorf und Großrosseln. Die Besonderheit des Stadtverbandes gegenüber den saarländischen Landkreisen liegt vor allem darin, daß er in seinem Gebiet anstelle der stadtverbandsangehörigen Gemeinden in eigener Verantwortung den Flächennutzungsplan aufstellt und die überörtlichen Interessen seines Gebietes gegenüber anderen Planungsträgern wahrnimmt. Im Flächennutzungsplan wird für das ganze Gemeindegebiet dargestellt, welcher Nutzung auf welchen Flächen künftig Vorrang gegeben wird. Man kann ihm z.B. entnehmen, welche Flächen künftig dem Wohnen dienen werden, wo Gewerbe, Industrie und Dienstleistung Vorrang haben und damit neue Arbeitsplätze entstehen können, welche Gebiete der Land- und Forstwirtschaft vorbehalten und welche Landschaftsteile besonders zu schützen sind. Er bindet öffentliche Planungsträger, die an seinem Zustandekommen beteiligt sind, soweit sie seinen Inhalten nicht widersprechen. geh/difu

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Saarbrücken: Selbstverlag (o.J.), 196 S., Kt.; Abb.; Tab.

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