Weiterentwicklung systematischer Organisationsarbeit.
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1983
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SEBI: Zs 2141-1983,7-4
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Zusammenfassung
Zweck der Organisationsarbeit ist die ständige Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung. Die Organisationsarbeit trägt wesentlich dazu bei, die Verwaltungsziele zu erreichen und die übertragenen Aufgaben wirtschaftlich zu erfüllen. Sie muß sich an den Verwaltungszielen und den Vorgaben der Verwaltungsführung orientieren. Der Bericht zeigt, wie das gegenwärtig praktizierte und im Grundsatz bewährte Instrumentarium systematischer Organisationsarbeit weiterentwickelt werden kann. Hierzu werden teilweise konkrete Empfehlungen gegeben, teilweise erläutert der Bericht das Arbeitsprogramm der KGSt in diesem Bereich. Ausgehend von den Vorteilen zentraler und dezentraler Organisationsbefugnis und -verantwortung werden zunächst Vorschläge zur Verteilung der Organisationsaufgaben gemacht: Die Organisationsfunktion der Fachämter rückt stärker in den Vordergrund. Um die organisatorische Leistungsfähigkeit der Fachämter zu stärken, wird eine intensivere Organisationsberatung durch die Organisationsstelle empfohlen. Der Bericht zeigt auf, welche weiterführenden methodischen Ansätze dazu beitragen können, Schwierigkeiten organisatorischer Änderungen zu überwinden. Zunächst wird der Ansatz des Konzeptes der Organisationsentwicklung (OE) erläutert. Die systematische Einbeziehung des Umfeldes und der in ihm wirkenden Kräfte (Machtbeziehungen) ist das Anliegen der Strategischen Organisationsanalyse. Das Konzept wird kurz erläutert. difu
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Köln: Selbstverlag (1983), 26 S.,
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Serie/Report Nr.
KGSt-Bericht; 7/83